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KMU-News

Klarer Kurs.

Der Gewerbeverband vertritt die Anliegen der Basler KMU aus Gewerbe, Handel und Dienst-leistungen im direkten Dialog mit Regierungsmitgliedern, Parla-mentariern und der Bevölkerung.

 

Basel macht's siebenmal besser.

Der zunehmende Verkehr stellt Basel vor immer grössere Probleme. Am 13. Juni hat das Stimmvolk von Basel-Stadt mit dem Nein zum Parkraumbewirtschaftungskonzept des Grossen Rates klar gemacht, dass es keine einseitigen Lösungen will. Jetzt ist der Weg frei für eine ausgewogene, regional abgestützte und nachhaltige Parkordnung in der Region Basel. Sie kann mit sieben aufeinander abgestimmten Massnahmen erreicht werden.

5. Regionale Gewerbeparkkarte

Basel-Stadt und die Nachbarkantone schaffen eine regionale Gewerbeparkkarte auf Grundlage einer regionalen Gewerbeparkordnung.

 

  • Gewerbeparkkarte und Serviceparkkarte für Firmenfahrzeuge gemäss Branchenpositivliste
  • Pendlerparkkarte «Mobiler Arbeitseinsatz» und Pendlerparkkarte «Schichtarbeit» für Mitarbeiterfahrzeuge gemäss Branchenpositivliste
  • Bezug der Parkkarten für eine Zone (Kanton) oder zwei möglich (Ausnahme: Pendlerparkkarte «Schichtarbeit» nur für eine Zone)
  • Gewerbeparkkarten gelten in der Blauen Zone unbeschränkt; Serviceparkkarten gelten zudem auf gebührenpflichtigen Parkplätzen und im Parkverbot bis zu 4 Stunden.
  • Pendlerparkkarte «Mobiler Arbeitseinsatz» gilt von Montag bis Freitag für die Blaue Zone unbeschränkt.
  • Die Pendlerparkkarte «Schichtarbeit» gilt für die Blaue Zone bis 14.30 (Frühschicht) oder für die Blaue Zone ab 14.30 (Spätschicht)
  • Die Preise für die Parkkarten berechnen sich aus dem nachgewiesenen tatsächlichen administrativen Aufwand und der Kosten der Allmendnutzung; sie enthalten keine politischen Lenkungsabgaben.
  • Der Preis für die Pendlerparkkarten kann eine massvolle Lenkungsabgabe enthalten.
  • Das Parkkarten-Inkasso erfolgt zusammen mit der Motorfahrzeugssteuer.
  • Keine Zusatzgebühr für Zufahrtsbewilligungen in den Fussgängerzonen
  • Den Parkkarten werden keine bestimmte Postleitzahlgebiete zugewiesen.
  • Für Mitarbeiter ohne Werkzeuge mit ausgewiesenem Mobilitätsbedürfnis (z.B. Bauleiter) können Pendlerparkkarten erworben werden.
  • Auf eine Parkkarte dürfen bis zu sechs Fahrzeuge eingetragen werden.
  • Basel-Stadt übernimmt in den Bereichen Gewerbeparkkarte und Parkraumbewirtschaftung ein allfälliges Rahmengesetz des Kantons Basel-Landschaft und schafft somit die Grundlage für harmonisierte Erlasse.

Ziele und Bedingungen einer nachhaltigen Parkordnung in der Region Basel

 

Ziele

  • Weniger Pendler- und Suchverkehr auf den Quartierstrassen
  • Entlastung der Allmend von parkierten Autos
  • Verkehrsfreie Innenstadt (Kern der Gross- und Kleinbasler Altstadt)
  • Förderung schadstoffarmer und energieeffizienter Fahrzeuge

 

Bedingungen

  • Keine Einschränkungen für das Gewerbe
  • Mobilitätsalternativen für auswärtige Arbeitnehmer
  • Attraktive Erreichbarkeit der Innenstadt auch für motorisierte Besucher und Kunden
  • Regional koordiniertes Vorgehen